Wenn man der Studie „The Global Competitiveness Report 2018“ (Link am Ende des Artikels) des Weltwirtschaftsforums Glauben schenken darf, ist Deutschland das innovativste Land auf diesem Planeten. Waren denn die Macher dieser Studie auch außerhalb von Deutschland unterwegs? Das ist wirklich eine berechtigte Frage. Schauen wir uns das Thema E-Health bzw. Gesundheit digital oder Medizin 4.0 an, so kann das nicht stimmen.
Vielfach muss man in Facharztpraxen ärztliche Befunde persönlich abgeben, da diese nicht auf dem elektronischen Wege versendet werden können. Außerdem stehen in den Praxen immer noch mehr Faxgeräte, als ich je in einem Elektronikfachgeschäft zu Gesicht bekommen habe.
Nur zur Erinnerung – dank mangelnder digitaler Vernetzung konnte weniger als eine von drei Kliniken elektronische Gesundheitsakten verschicken. Das hat die Harvard Business School 2017 in einer Studie herausgefunden.
Mit steigendem Gebrauch nutzen ungefähr 45 % der hierzulande lebenden Smartphone-Besitzer Apps, um Körper- und Fitnessdaten aufzuzeichnen. Und das ist nur ein erstes Rauschen, was auf uns alle zukommen wird.
Hemmschuh auf dem Weg zur digitalen Gesundheit
Bis es aber soweit kommt, müssen diverse Hürden beseitigt werden. Der wahrscheinlich größte Hemmschuh bei der Integration von „Medizin 4.0“ ist das eigene Berufsrecht. Dieses untersagt eine ausschließliche Fernbehandlung. Ärzte müssen einen Patienten mindestens einmal real sehen. Schade eigentlich, da doch so das Problem mit den Wartezeiten reduziert und ein vernünftiges Versorgungsangebot auf dem Lande abgedeckt werden könnte. Aber Moment mal. Auf dem Lande? Wie war das da gleich mit der mobilen Netzabdeckung und der dicken Internetleitung?
Die wirklich größten Hemmnisse sind:
- fehlende Infrastruktur,
- komplizierte Zulassungsverfahren,
- unzureichende Vergütungsregelungen und
- hohe regulatorische Anforderungen.
Trend im E-Health Markt
Wenig verwunderlich kommt der Anstoß zur Digitalisierung der Gesundheit aus den USA. Zum Beispiel arbeiten seit 2015 dort 90 % der Kliniken und rund 85 % der niedergelassenen Ärzte mit elektronischen Gesundheitsakten. Telemedizin bieten mehr als die Hälfte aller Krankenhäuser an.
So genannte Doc-on-Demand Plattformen stehen orts- und zeitunabhängig mit ärztlichem Rat zur Verfügung. Und bekannte Unternehmen wie Apple, Google und Microsoft haben nicht nur eigene Gesundheits-Apps, Smartwatches oder gigantische Datenspeicher für Gesundheitsdaten, sondern treten auch als Sponsor für klinische Forschung auf. Zusätzlich fließt reichlich Risikokapital in die Entwicklung neuer Portale und Apps von Startups.
Natürlich steht dabei die Optimierung der Gesundheitsversorgung im Vordergrund. Das kann man ungesehen so glauben, da ja z. B. der beste Arbeitgeber der Welt – Google-Mutter Alphabet ein inoffizielles Motto hat: „Don’t be evil“. Stimmt ja, das hat man stillschweigend und vorsichtshalber Mitte dieses Jahres gestrichen. Vielleicht gibt es für das zielstrebige Engagement doch eine andere Motivation.
Anwendungsbeispiele für Medizin 4.0
Nur weil die USA in vielen Dingen Vorreiter ist, heißt es ja nicht, dass wir in Deutschland nur Däumchen drehen. Ganz im Gegenteil. So wurde z. B. in einem Forschungsprogramm namens Holo-Med eine Augmented Reality (AR) Anwendung entwickelt, die Neurochirurgen bei Ventrikelpunktionen unterstützt. Mediziner können während einer Operation virtuelle Informationen wie CT- oder MRT-Bilder erhalten. Somit wird der Arzt unterstützt und die OP wird dadurch effizienter und sicherer.
Aber ja, in den USA ist man anscheinend in einigen Punkten weiter. Die Alphabet Tochter Deepmind hat eine Künstliche Intelligenz entwickelt, mit der mehr als 50 Augenkrankheiten per 3D Scan mit einer 94 %igen Erkennungsquote erkannt werden können und das liegt somit im gleichen Bereich wie ärztliche Auswertungen.
Eine weitere Alphabet-Tochter Verily Life Sciences hat ebenfalls einen auf Künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus entwickelt, der Herzerkrankungen bei Menschen vorhersagen kann – bevor überhaupt Krankheitssymptome aufgetreten sind (Scans des Augenhintergrundes). Auch hier mit beeindruckender Qualität – mit ähnlich hoher und sogar mit deutlich schnellerer Genauigkeit als Bluttests.
Weitere Einsatzfelder sind zum Beispiel:
- Augmented Reality (AR) zu Wartungsarbeiten vernetzter Systeme in Krankenhäusern,
- RFID (Radio Frequency Identification) Chips zur Identifikation von Patienten, Medikamenten und medizinischen Geräten,
- Virtual-Reality (VR) für den Einsatz in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und in der studentischen Lehre sowie
- Bots für die automatische Abarbeitung von sich wiederholenden Arbeiten und Assistenten in Chats.
Fazit
Was nützen Apps, Wearables, digitale Patientenakten usw., wenn sie nicht miteinander vernetzt sind. Darüber hinaus müssen die Daten import- und exportfähig sein, so dass sie in Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen der medizinischen Versorgung genutzt werden können.
Cloud Computing und DSGVO
Hinzu kommt, dass die Fülle an Daten irgendwo abgespeichert werden muss. Heutzutage mit Cloud Computing kein Problem. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: je nach Bedarf können die Ressourcen verteilt werden, hohe Flexibilität, fast unbegrenzte Skalierbarkeit, transparente Kostenkalkulation usw.
Aber diese hochsensiblen Daten werden zu Providern geladen, deren Vertrauenswürdigkeit wir nicht unbedingt einschätzen können. Meistenteils befinden die sich nicht einmal innerhalb der EU und stehen somit auf Messers Schneide mit dem Datenschutzrecht.
Ein weiteres Problem sind die Cyberangriffe (DDoS-Attacken) auf die zentralisierten Rechenzentren. Diese sind sehr beliebt. Aber nicht nur dort stellt sich das Problem. Fast jede Gesundheitseinrichtung in den USA wurde bereits Opfer einer Attacke. Die Erklärung dafür ist so überzeugend wie simpel. Der Wert einer digitalen Krankenakte liegt derzeit bei 30 bis 500 Dollar. Kreditkartendaten zum Vergleich bringen gerade mal 10 bis 15 Cent pro Stück.
Es könnte auch anders laufen. Mit Blockchain, der dezentralen Datenbank, wären die Daten im Gegensatz zum Cloud Computing sicherer und zuverlässiger. Denn aufgrund des aufwendigen Verschlüsselungsverfahrens gilt die Blockchain als manipulationssicher. Okay, noch sind öffentliche Blockchains nicht in der Lage, Massendaten zu speichern. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch das möglich sein wird.
Und eigentlich gehört die digitale Patientenakte ebenso in eine Blockchain, weil diese Technologie selbstüberprüfend ist. Darüber hinaus können Transaktionen, Besitz- oder Identitätsdokumente unveränderbar aufgezeichnet werden und die Blockchain kann Verträge verhandeln und durchsetzen.
Bleiben Sie neugierig und innovativ!
Ihr innoXperts-Team
Bildquelle: Pixabay
Links
Zur Studie des Weltwirtschaftsforums The Global Competitiveness Report 2018. PDF-Format, 671 S.